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BGH, 22.07.1964 - 2 StR 183/64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 22.07.1964 - 2 StR 183/64
Wie der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 1, 384 ausgeführt hat, liegen gerade Fälle, in denen Alkoholgenuß auf die Verantwortlichkeit des Täters einwirkt, vielfach so, daß dieser zwar die tatsächliche und rechtliche Tragweite seines Verhaltens überschaut, jedoch infolge des Rausches nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen verfügt.